fuchsi schrieb am 01.March.2017, 12:51:51 in der Kategorie verkehr.kfz
Entscheidend sind Zwecke und Absichten.
> In Kürze: alle Mordmerkmale sind erfüllt. "niedrige Beweggründe", mit > "gemeingefährlichen Mitteln" "einen Menschen tötet". Pech für die Raser, > das sdas Gesetz so ungünstig für Sie gestaltet ist. > Unter uns: Ich hätte es auch nicht gedacht, dass das als Mord bewertet > werden könnte, aber der Gesetztestext ist eindeutig.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung auch in der Revision hält. Ich denke nicht.
Was mir fehlt zu vorsätzlichen Mord ist der absichtliche Tötungswillen, der ja definitiv nicht vorhanden ist.