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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 28.February.2017, 20:14:32 in der Kategorie verkehr.kfz

Entscheidend sind Zwecke und Absichten.

> > > Wer mit 160-170 durch die belebte Stadt rast, wohl wissend, dass kein
> > > Autofahrer, kein
> > > Fussgänger wird ausweichen können, nimmt es billigend in Kauf Menschen
> > zu
> > > töten.
> >
> > Das ist nicht zwingend Mord.
>
> hausdoc hat ja hingewiesen:
> § 211
> Mord
>
> (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
>
> (2) Mörder ist, wer
>
> aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder
> sonst aus niedrigen Beweggründen,
>
> heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
>
> um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
>
> einen Menschen tötet.
>
> Wie ist den dann : oder um eine andere Straftat zu ermöglichen
>
> Rumrasen mit 160 zu interpretieren?

Jedenfalls nicht so herum. Der Fahrer hat ja nicht gesagt, "ich muss jetzt zwingend irgendwen überfahren, sonst kann mein Auto nicht 160 km/h fahren", sondern er hat zu seinem persönlichen Vergnügen Gesetze übertreten und dabei den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen. Das ist ein Bißchen wie die auch immer wieder auftretende Verwechslung von Ursache und Wirkung. Wird übrigens auch gerne gemacht, wenn die "Volksseele" mal wieder kocht und schäumt und man sich vor immer heftigeren Ideen zu möglichst drakonischen Strafen nicht mehr retten kann.

Im Vergleich zu diesem irren Raser, welcher auch ein rasender Irrer war, gibt es leider heute eine andere Nachricht, die den Unterschied noch mehr illustriert. Den Radioberichten zufolge hat jemand, der eines Mordes verdächtig ist, an einer Straßensperre beim Durchbrechen derselbigen zwei Polizisten überfahren und dabei getötet. Die Meldungen klangen dabei so, als hätte derjenige die Polizisten überfahren, weil er nur so durch die Sperre kam. Wenn das der Fall ist, wäre das viel eher dran an obigem Paragrafen: Der Flüchtende konnte seine Flucht nur weiterführen, wenn er gezielt Menschen schwer verletzte und ihren Tod dabei in Kauf nahm. Die Flucht hätte (den Berichten zufolge) nicht mehr funktioniert, wenn er die Polizisten nicht überfahren hätte. Demgegenüber hätte der rasende Irre immer noch seinen perversen Spaß am illegalen Autorennen gehabt, wenn ihm nicht zufällig ein anderer Autofahrer dabei in die Quere gekommen wäre. Der sollte wohl kaum mit Absicht gerammt werden.

Die Verletzung der Polizisten wäre demnach mit Absicht geschehen, die Verletzung des Autofshrers beim illegalen Rennen hingegen nicht. Das ist der Unterschied. Und nebenbei bemerkt: Es kann sehr wohl sein, dass die Tötung der Opfer in beiden Fällen nicht beabsichtigt war. Dürfte vor Gericht ebenfalls eine Rolle spielen - außer, man "packt alle in einen Sack und schlägt einfach mit dem Knüppel drauf, es wird schon den richtigen treffen", wie es anscheinend die schäumende "Volksseele" will. Wer das möchte, möge doch in die USA auswandern. Dort hat er womöglich Gleichgesinnte in der Regierung, so wie sich da einige benehmen.
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