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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 27.February.2017, 23:06:57 in der Kategorie verkehr.kfz

Den "Hammer" ausgepackt.

> Komischerweise war mein erster Gedanke zum Thema, dass die beiden den
> Führerschein doch irgendwann wiedererwerben können sollten. Das zählt zu
> den Grundsätzen unseres Rechtssystemes, dass man nach verbüßter Strafe neu
> anfangen darf. Wobei ich da durchaus gespalten bin. Sicherheitsverwahrung
> durch Führerscheinentzug auf Lebenszeit? Vielleicht schreckt das ja doch am
> meisten ab.

Nun ja, der sogenannte "Idiotentest" soll ja auch nach schweren Verfehlungen prüfen, ob die Personen nun fähig sind, ein Fahrzeug zu führen oder nicht. Ich meine, es wäre grundsätzlich sowieso möglich, den Wiedererwerb einer Fahrerlaubnis in solchen Fällen davon abhängig zu machen, ob der Verurteilte inzwischen die nötige Reife besitzt, ein Auto zu fahren oder nicht. Da sollte man mal in diese Richtung schauen, was rechtlich möglich ist.

Man sollte auch das durchaus umstrittene Konzept der (versuchten) Abschreckung nicht gedankenlos mit der Bestrafung falschen Verhaltens verbinden. Letzteres erscheint mir im Normalfall durchaus gegeben, während das mit der Abschreckung in Untersuchungen immer wieder ernsthaft in Frage gestellt wird. An sich sollte die abschreckende Wirkung der Todesstrafe in z.B. den USA ja auch dazu führen, dass dort viel weniger Schwerkriminalität vorherrscht als hier in Deutschland. Ist meines Wissens aber nicht der Fall.
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