Ich merke schon, alles nicht so einfach.
Ich kann nur hoffen, das ich das alte KFZ bis dahin verkauft bekomme. Ansonsten werde ich nochmal die freien Kennzeichen durchschauen müssen
> > Ich habe ein zugelassenes KFZ mit Wunschkennzeichen, die ich auch
> behalten
> > möchte.
> > Nun habe ich mir ein neues Fahrzeug zugelegt, welches diese Kennzeichen
> > bekommen soll. Nun muß dieses neue KFZ aber bis zum 01.03. zugelassen
> > werden.
> > Da ich aber das alte KFZ noch so lange angemeldet lassen möchte, bis ich
> es
> > privat verkauft habe (zwecks Probefahrt), könnte es da aber Probleme
> geben
> > mit der Zulassung des neuen KFZ mit den Kennzeichen (wenn ich es nicht
> bis
> > zum 01.03. verkauft habe).
>
> > Ich könnte natürlich das neue erst auf irgendwelche Kennzeichen zulassen
> > und beim Verkauf des alten KFZ das ganze dann ummelden. Oder das Alte
> > einfach auf andere Kennzeichen zulassen. Das ist mir aber dafür zuviel
> > Aufwand und auch zu teuer.
>
> Soweit ich weiß, ist eine Kennzeichen-Mitnahme zum neuen Fahrzeug nur
> möglich, wenn das alte Fahrzeug spätestens mit der Anmeldung des neuen
> Fahrzeugs abgemeldet wird und das neue Fahrzeug nicht bereits auf denselben
> Halter zugelassen ist. Zwischen Abmeldung des alten und Anmeldung des neuen
> Fahrzeugs darf auch nicht beliebig viel Zeit verstreichen. Und es muß bei
> der Abmeldung des alten Fahrzeugs der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden,
> daß das Kennzeichen für ein neues Fahrzeug beibehalten werden soll.
>
> Probefahrt des abgemeldeten Fahrzeugs: mit Kurzzeitkennzeichen. Oder nur
> auf Privatgrund (wobei der Erwerb eines für die Probefahrt ausreichend
> großen Grundstücks teurer werden dürfte als das Kurzzeitkennzeichen.
>
> Wobei das auch nicht grade wenig kostet
> (http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen/bestellen)
>
> Wobei man den Versicherungsschutz nicht über das SVA buchen muß, man kann
> sich das auch direkt von einem Versicherer besorgen und bekommt dann eine
> eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), die man bei der Zulassung
> angeben muß.