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Nachricht aus dem Archiv

Godspeed schrieb am 18.February.2017, 17:59:34 in der Kategorie verkehr.kfz

KFZ mit alten Kennzeichen zulassen....

> > ist doch egal
> > ob Sie den verklebt oder behält?!
>
> Keineswegs!
> Das Nummernschild mit der Zulassungsplakette ist eine Urkunde.
>
> Frag doch mal einen Notar , ob er dir für eine gewisse Zeit seinen Stempel
> überlässt.... ;-)
>
> > > Irgendeinen Tod musst du sterben und etwas Geld springen lassen.
>
> > Das hat Garantiegründe.
>
> Versteh ich nicht....
>
> Mit regulärem Gewährleistungsrecht hat das auf jeden Fall nichts zu tun.

Er wird am 02.03. 3Jahre alt und hat dann eigentlich keine Neuwagengarantie mehr. Lasse ich ihn vorher zu, dann wird die Neuwagengarantie 1 Jahr verlängert. Ansonsten gäbe es eine normale Gebrauchtwagengarantie, die sich zur Neuwagengarantie unterscheiden soll.
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