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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 10.February.2017, 23:45:53 in der Kategorie ot.kultur

Da hast du wirklich was übersehen...

> Wenn mich nicht alles täuscht,soll der Fuchs doch bloß dann mit dem
> Schießgewehr geholt werden , wenn er seinerseits die Gans abmurkst und sie
> nicht lebend zurückbringt

Du täuschst dich. ;-) Ob er die Gans um die Ecke bringt oder nicht, ist egal. Es geht nur darum, ob er sie wieder hergibt oder nicht, egal in welchem Zustand. (Theoretisch könnte der Fuchs das Federvieh sogar fressen und nach dem Durchgang durch den Darmtrakt... na, egal, wer will das schon so genau wissen! :devil:) Im Falle des ausbleibenden Hergebens soll der Jagdbeauftragte mit dem Schießprügel anrücken, um den Fuchs zu "holen" - wobei nicht geklärt ist, ob dies das Ableben des Vierbeiners bedeuten soll oder lediglich die Ergreifung des Gänsediebs umfasst. Ferner ist auch unklar, wann denn Halali geblasen würde, da man ja bis zum Ableben des Fuchses nicht sicher sein kann, dass Selbiger nicht doch noch die Beute seiner Jagd eines Tages wieder zurück bringt. Juristisch dürfte die Androhung des bewaffneten Widerstandes gegen den Mundraub also äußerst problematisch werden. :lol3:

Ist ja kein Wunder, dass jene Veganöse das Lied verbieten will, bei einer derart unklaren Message... :-P
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