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Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 01.February.2017, 13:39:34 in der Kategorie verkehr.kfz

Das ist schon ein sinnvoller Hinweis

> Im Video wird behauptet, man dürfe vorhandene Standstreifen nutzen. In
> § 11, Absatz
> 2, Straßenverkehrsordnung steht davon aber nix.  :kratz:
Logischerweise können bei einer dreispurigen Autobahn sich aus purem Platzmangel die auf der rechten und mittleren Spur fahrenden Autofahrer nicht auf der äußersten rechten Fahrspur "verdichten", sondern die auf der rechten müssen auf die Standspur (kein Widerspruch, sie stehen ja quasi) und die von der mittleren in Richtung rechter, dann entsteht eine ordentliche Rettungsgasse.
Welches Problem hast Du mit dem Ausweichen auf die Standspur bei bei annähernd Nullgeschwindigkeit? Da ist keine Gefahr ersichtlich.
Bei hohen Geschwindigkeiten oder um das Rechtsüberholen auf eben jener Standspur zu verhindern, darf diese natürlich nicht benutzt werden.

> Auch wird im Video gesagt: "Bereits bei stockendem Verkehr müssen sie eine
> Rettungsgasse bilden." Das stand so schon in der alten Version.
> Das Video ist also ziemlicher Schrott und man muss vermuten, dass der
> Urheber sich auf Gerüchte verlassen hat, statt die Quelle zu lesen.
Na, na, immerhin hilft das die Praktiker von Feuerwehr und Rettungsdiensten!

LG

Adi
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