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Nachricht aus dem Archiv

Pahoo schrieb am 01.February.2017, 13:02:40 in der Kategorie verkehr.kfz

Sinnlosigkeiten

> Wobei auch der jetzige Paragraf wieder nicht ganz stimmig ist. Streng
> genommen steht in dem von dir verlinkten Gesetzestext nämlich: Entweder
> wenn der Verkehr stockt, oder aber wenn er still steht. Das scheint aber
> auch nicht sinnvoll zu sein, denn erstens könnte man sich fragen, wie der
> Verkehr ganz plötzlich zum Stillstand kommen kann, ohne vorher zu
> stocken, und zweitens lässt sich bei stehendem Verkehr normalerweise
> schon keine Rettungsgasse mehr bilden.


Ich verstehe das so und sehe da keine Unstimmigkeiten: "Bei Geschwindigkeiten zw. 0 und 5 km/h ist eine Rettungsgasse zu bilden."

Aber warum soll der Gesetzgeber das einfach ausdrücken, wenn es auch umständlich geht?  :joker:
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