> Dann bin ich mal so leichtsinnig und poste ein Bild. [...]
Die Urheberrechtsverletzung sehe ich jetzt schon. Das Bild ist im Stile alter "Werner"-Comics aus den 90er Jahren gemacht, was man insbesondere an der Form des Kopfes und der Details (Ohren und Nase v.a.) sieht. Es hat jedoch nicht dieselbe Qualität wie das Original, also hat es offensichtlich jemand anders gezeichnet. Demzufolge hast dau genau das gemacht,
was das Gesetz nun unter Strafe stellt: Verlinkt auf etwas, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Da sich jenes deutsche Gesetz auf eine Art europäischen "Vorläufer" bezieht, müsste es in Bälde auch in Österreich umgesetzt werden.
Kann natürlich auch sein, dass nicht du den Ärger kriegst wegen des Bildes, aber Netz-Treff. Auf dieser Seite wurde die Linksetzung ja vorgenommen. Und wenn da auch nur ein ganz kleines Fitzelchen Werbung drauf ist (z.B. vielleicht für Spenden über PayPal), dann kann das als "Betreiben einer Webseite mit Gewinnerzielungsabsicht" gelten, und schon schnappt die Abmahn-Falle zu.
Ich persönlich glaube zwar auch nicht, dass das jetzt hier passiert, aber es ist durchaus im Rahmen des Möglichen. Besonders bei dem im Link genannten Gericht, welches für seine stets äußerst Rechteinhaber-freundliche Rechtsprechung bekannt ist. Falls die das nun mitkriegen, könnte das wirken, als würdest du mit dem sprichwörtlichen roten Tuch vor der Nase des Stiers herumwedeln.