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RoyMurphy schrieb am 16.January.2017, 18:50:42 in der Kategorie verkehr.kfz

Und ich mag...

> ... Überholt man eine/n solche/n
> > Strolch/in rechts, gibt's Gehupe, Mittelfinger
> und evtl. sogar eine Anzeige
> > wegen verbotenen Rechtsüberholens.
>
> wo steht das denn??

Eben, weil's nirgends steht, bilden sich das die Missetäter ein.
>
> STVO §7/3
> Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen
> 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge
> mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren
> markierten Fahrstreifen
> für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch
> wenn die Voraussetzungen
> des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links
> gefahren werden.

Danke! Während fortlaufender Diskussion hätte ich auch noch in der STVO recherchiert.
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