RoyMurphy schrieb am 16.January.2017, 18:50:42 in der Kategorie verkehr.kfz
Und ich mag...
> ... Überholt man eine/n solche/n > > Strolch/in rechts, gibt's Gehupe, Mittelfinger > und evtl. sogar eine Anzeige > > wegen verbotenen Rechtsüberholens. > > wo steht das denn??
Eben, weil's nirgends steht, bilden sich das die Missetäter ein. > > STVO §7/3 > Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen > 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge > mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren > markierten Fahrstreifen > für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch > wenn die Voraussetzungen > des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links > gefahren werden.
Danke! Während fortlaufender Diskussion hätte ich auch noch in der STVO recherchiert.