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Nachricht aus dem Archiv

AND schrieb am 16.January.2017, 18:04:06 in der Kategorie verkehr.kfz

Und ich mag...

> > Womit wir beim Rechtsfahrgebot wären, ...

> ... von dem manche meinen, es gälte nicht innerorts, wenn man die linke
> Spur entlangschleicht, weil man in 3 km Entfernung bei sehr geringem
> Verkehrsaufkommen links abbiegen möchte. Und das noch weit unterhalb der
> erlaubten 50 km/h innerorts, auch bergauf. Überholt man eine/n solche/n
> Strolch/in rechts, gibt's Gehupe, Mittelfinger und evtl. sogar eine Anzeige
> wegen verbotenen Rechtsüberholens.


wo steht das denn??

STVO §7/3
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen
für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen
des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
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