AND schrieb am 16.January.2017, 18:04:06 in der Kategorie verkehr.kfz
Und ich mag...
> > Womit wir beim Rechtsfahrgebot wären, ...
> ... von dem manche meinen, es gälte nicht innerorts, wenn man die linke > Spur entlangschleicht, weil man in 3 km Entfernung bei sehr geringem > Verkehrsaufkommen links abbiegen möchte. Und das noch weit unterhalb der > erlaubten 50 km/h innerorts, auch bergauf. Überholt man eine/n solche/n > Strolch/in rechts, gibt's Gehupe, Mittelfinger und evtl. sogar eine Anzeige > wegen verbotenen Rechtsüberholens.
wo steht das denn??
STVO §7/3
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen
für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen
des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.