> ...die Autofahrer, die von Hamburg bis nach München auf der mittleren Spur
> der Autobahn schleichen - selbst wenn keine da ist.
>
> Womit wir beim Rechtsfahrgebot wären, ...
... von dem manche meinen, es gälte nicht innerorts, wenn man die linke Spur entlangschleicht, weil man in 3 km Entfernung bei sehr geringem Verkehrsaufkommen links abbiegen möchte. Und das noch weit unterhalb der erlaubten 50 km/h innerorts, auch bergauf. Überholt man eine/n solche/n Strolch/in rechts, gibt's Gehupe, Mittelfinger und evtl. sogar eine Anzeige wegen verbotenen Rechtsüberholens.
Na ja, wenn Fahrlehrer/innen wirklich streng wären, würden sie manche/n Zeitgenossen erst nach 150+ Übungs-/Unterrichtsstunden (oder gar nicht) zur Prüfung anmelden. Nur gäb's dann wohl kein Auto mehr zum Lappen, da bereits die Schulungsgebühren kreditwürdig wären.