verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 02.01.2017, 18:03:12
> Hallo Doc,
> das stimmt so nicht ganz. Bei uns zählt die Garantie zwar Dreijahresvertrag
> aber nur das erste halbe Jahr kann der Kunde die Garantie bei uns
> einfordern. Danach ist es Herstellersache.
> Mein Simenskühlschrank hat mal nach nur drei Wochen den Geist aufgegeben.
> Auch da musste ich mich direkt an Siemens wenden und nicht an den Verkäufer
> bzw. Händler.
>
Eine dreijährige Garantie ist eine freiwillige Sache des Händlers und kann demnach an ganz bestimmte klauseln gebunden sein.
Ich halte diese Garantiegeschäfte über 2 Jahre für unseriösen Kundenfang.
Das hat nichts mit einer Sachmangelgewährleistung zu tun.
Das deutsche Recht ( das sich hier mal ausnahmsweise mit EU Recht deckt) sieht bei Neuwaren eine 2 jährige Gewährleistung vor, wobei ab 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt - der Kunde muss also nach 6 Monaten beweisen daß der Fehler durch Konstruktionsfehler usw entstanden ist.
In der Regel ist dies nur mir überdurchschnittlichem Aufwand möglich und die Händler erweitern hier ( eher aus Kulanzgründen) ihre Garantie.
Aldi z.b. macht das vorbildlich. Aber auch viele andere Händler - auch Amazon.
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Gruß Hausdoc
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