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michl [Gast] schrieb am 22.December.2016, 17:08:55 in der Kategorie verkehr.kfz

Geschwindigkeitsvorschriften

Das ist falsch! Es gilt bis zum Aufhebungsschild. Außer wenn ein Zusatzschild wie bspw. gefährliche Kurve darunter ist. Dann gilt es nur bis dannach.
Wir haben einen ähnlichen Fall bei uns im Ort gehabt. Abbiegende Hauptstraße mit 30- Schild. Nach der Kurve stand keine neue 30. Man konnte also aus der einmündenden Straße mit 50 weiter fahren. Der zuständige Ortpolizist ist ein Wartungskunde von mir gewesen. Ich habe mich mit ihm darüber unterhalten. Er hat mir genau diese Regelung genannt. Kurz nachdem wir darüber gesprochen haben, wurde das fehlende 30- Schild aufgestellt. Zumal in dieser Zone auch gerne geblitzt/ gelasert wird.

michl
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