stefan66 schrieb am 12.October.2016, 16:54:09 in der Kategorie user.foto
was würden wir nur,....
> > > ohne die Juristen machen? > > > > Und noch immer wissen wir nicht, worauf Du eigentlich genau hinaus > willst. > Zitat stefan66: > Wenn das Hauptaugenmerk jedoch auf eine Person/Personengruppe zielt, gilt > das Recht auf das eigene Bild und die Veröffentlichung bedarf einer > Zustimmung. > > Vielleicht gehts um die Frage, ab wann das Hauptaugenmerk auf eine Person > gerichtet ist und wer das bestimmt? > Da gibts bestimmt Grenzfälle,die der juristische Laie nicht erkennt,fürchte > ich
Ja, sehe ich genau so. Aber der panograph hat seinen Ursprungspost so unbestimmt formuliert, dass eigentlich niemand weiß, was er eigentlich genau will. Ich habe mit meinen Beiträgen im Trüben gefischt und gehofft, dass ich ihm entgegen komme.