verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 09.04.2016, 17:43:57
> > > PS @hausdoc: Ich glaube nicht, dass sich der Staatsanwalt dafür
> > > interessiert,
> >
> > Dann macht aber auch eine Anzeige keinen Sinn.
>
> Selbstverständlich kann das sinnvoll sein. Du kannst Unterlassung
> verlangen, evtl. eine Gegendarstellung und wohl auch Schadenersatz.
Ja- aber dazu ist keine Staatsanwaltschaft notwendig, oder?
>
> > Um eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung usw.... zu erreichen,
> > braucht man nur einen Anwalt.....
>
> Wo hast du das denn her? Ich bezweifle stark, dass dafür Anwaltspflicht
> besteht.
Ich wüsste jetzt nicht, daß man als Non-Jurist Klage bei Gericht einreichen kann.
Wir sprechen jetzt nicht von aussergerichtlichen Vergleichen...
--
Gruß Hausdoc
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