Ansicht:   

#382193 Arbeitslos mit 58, Brainstorming zu eventuellen Jobs Danke (web.socialnet)

verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 05.05.2015, 19:15:00

> > Das heißt , wer mit 65 in Rente gehen will hat dann 12% Abzug.
>
> Wichtiger: Der "Abschlag" gilt für die komplette Dauer des Rentenbezugs.
> Nicht nur bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters!


Und wenn an sich während der Zeit 65 - 67 doch nochmal entschliesst zu arbeiten bleibt der "Abschlag" trotzdem in voller Höhe bestehen. ( Allerdings wird die Rentenzahling um ein paar Cent höher)

--
Gruß Hausdoc

Heizungsfragen?? - Hier klicken

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz