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#370516 Sind halt gesetzliche Vorgaben, die sind schon mal seltsam! (web.net)

verfaßt von baeuchlein, 04.09.2014, 21:29:27

Soweit ich weiß, steckt hinter solchen seltsamen rechtlichen Konstruktionen oft, dass der Sender Lizenzgebühren pro Ausstrahlung zahlen muss. Und da hat vermutlich irgendein Jurist mal argumentiert, dass das ständige Bereithalten eines Beitrags quasi eine dauerhafte Ausstrahlung mit unendlich vielen Wiederholungen ist. Oder, wie ich schon in meinem anderen Beitrag hier anmerkte: Oft fehlen die Musikstücke aus irgendwelchen Sendungen, weil auch da jedes erneute Abspielen/Ausstrahlen bedeutet, dass der Sender Lizenzzahlungen an den Rechteinhaber zu leisten hat.

Der 08/15-Konsument soll ja auch schon seit Längerem mit Fernsehen-on-Demand und anderem Kram in Verbindung mit Digital Rights Management langsam aber sicher darauf hin gehirngewaschen werden, dass er für jedes einzelne Mal Hören seines Lieblingslieds, Glotzen seiner Lieblingsserie u.ä. wieder neu blechen muss und das gefälligst völlig normal findet. Die Zeiten, wo man sich einmal irgendwas kaufen und dann anhören usw. kann bis zum Verrecken der Cassette, Schwallplatte, CD o.ä., die sollen nach Meinung der Rechteinhaber möglichst schon gestern vorbei sein. Dann könnten sie nämlich noch viel mehr €uronen damit einsacken.

Diese Anbieter stellen also seit Jahren allmählich auf ihr neues Bezahlmodell um. Im Fernsehen wär' das dann Pay-per-View, oder so. Und da ist im Bereich der Fernseh- und Radiosender vor einiger Zeit mal rechtlich Stunk gewesen, weil die privaten Anbieter (sinngemäß) sagten: "Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund des steten Geldzustroms von Seiten der Bürger, sichergestellt durch GEZ & Co., in der Lage sind, ihre Sendungen für alle Ewigkeit im Netz anzubieten und sowieso mit dem Internetportal einen Zusatznutzen für ihr Angebot aufbauen können, dann ist das eine Benachteiligung der Privaten, die das nicht auf dieselbe Weise können."

Ich finde diese Argumentation zwar bei Weitem nicht völlig schlüssig, aber ich bin halt nicht der Jurist in diesem Fall gewesen. Von juristischer Seite wurde wohl anders entschieden, und daher kommt u.a. die Einigung darauf, dass die ÖR halt ihre Sendungen nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne anbieten. Das kann so sein, dass man es nur per Flash o.ä. gucken kann, wo eine Aufnahme nicht vorgesehen ist. Oder aber die MP3-Dateien sind nur für etwa eine Woche download-bar, auch wenn der Downloader sie nach dem Download jederzeit rund um die Uhr nonstop abspielen könnte. (Frag' mich nicht, welche rechtliche Konstruktion da jetzt hinter steckt! :uuuh:)

Geld regiert nun mal derzeit die Welt, und das läuft über Juristerei und solche für den Laien völlig schwachsinnige Regelungen. Aber Otto Normalbürger geht denjenigen, die sowas anleiern, eh völlig am Darmausgang vorbei - außer, wenn Otto Normalbürger kräftig zahlt.

 

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