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#330848 Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (verkehr.zweirad)

verfaßt von MudGuard zur Homepage von MudGuard, München, 24.01.2013, 20:30:33

> Aber vielleicht war es in diesem Fall wirklich unmöglich, den Verursacher
> zu finden? Vielleicht hatte der Vermieter gerade 20 Mietfahrräder
> ausgeliehen, die irgendwo in München rumkurvten?

Aus meiner Sicht gibt es folgende Fälle:

der Vermieter übergibt das Rad persönlich (damit ist durchaus auch ein Mitarbeiter des Vermieters gemeint) an den Mieter. Dann weiß er, welcher Mieter welches Rad zuletzt hatte.

der Vermieter betreibt ein DB-ähnliches System. Der Kunde ruft eine Nummer an, gibt die Nummer des Rads an und bekommt damit den Freischaltcode für das Fahrrad. Schon allein aus Abrechnungsgründen muß der Kunde dabei registriert sein ==> es ist bekannt, wer welches Rad zuletzt gemietet hat.



> Das eigentliche Problem hier ist aber, dass der Verursacher der
> geschädigten Automobilistin nicht einen Zettel mit seiner Anschrift unter
> den Scheibenwischer geklemmt hat. Das war früher doch noch üblich, wenn
> einem so eine Sache passiert war.

Szenario:

Der Mieter stellt das Fahrrad (instabil) ab. Und geht weg.
Die Autofahrerin parkt ihr Auto neben dem Fahrrad.
Ein Windstoß haut das Fahrrad um, wobei es das Auto beschädigt.

--
[image]
MudGuard
O-o-ostern

 

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