verfaßt von Johann, 06.03.2024, 11:10:31
(editiert von Johann, 06.03.2024, 11:23:54)
> Leider kann ich nicht sehen, was auf denen abgebildet ist.
Ich habe dieses Fotowettberwerbs-Werkzeug von administrativer/Ausrichter-Seite noch nie gesehen aber DAS ist hochproblematisch. Generell.
Was passiert denn, wenn irgendwer strafrechtlich relevante Bilder einstellt, welche der bis dahin unbedarfte Ausrichter des Wettbewerbs dann veröffentlicht/freischaltet und die vorher überhaupt noch keiner gesehen hat? Wer baut denn so was? Da hat der NT Betreiber im Ernstfall aber ggf. ganz schöne Probleme!
Falls dem so ist besteht dringender Handlungsbedarf.
> Die ersten 17 Fotos dürfen nicht gewählt werden.
Das geht m.E. sowieso nicht. So, wie ich das bisher wahrnahm, wird die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Fotos beim Aufruf der freigeschalteten Abstimmungs-Darstellung jedes mal gewürfelt.
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