verfaßt von Hackertomm, 31.12.2023, 21:01:33
> > Nützt nur nichts wenn so ein Chaot über 1,6 Promille hat. Dann gilt er
> > nach wie vor als nicht unzurechnungsfähig. Also wieder
> > Freifahrtschein.
>
> Eigentlich nicht, verminderte Schuldfähigkeit ist zwischen 2,0 und 2,9‰
> möglich, Schuldunfähig ist man ab 3‰, bei Tötungsdelikten kann das auf
> 3,3‰ angehoben werden.
> Bei 1,6‰ könnte man eine MPU anregen, denn mit einem solchen Pegel mit
> Feuerwerk unverantwortlich umgehen könnte Zweifel aufkommen lassen das
> diese Person geeignet ist ein Kfz zu führen.
Gute Idee.
Aber ich vermute, dass die Übeltäter gut Anwaltlich unterstützt werden, auch im Sinne von dem was weiter Unten steht.
> Aber da von den Chaoten letztes Jahr nicht einer bestraft wurde wird das
> dieses Jahr kaum anders ausgehen, vor allem nicht in Berlin wo eh die Clans
> das Sagen bezüglich der Justiz haben.
Sagrn wohl nichts, aber Anwälte die jeden Kniff kennen.
Und Geld spielt für diese Clans ja auch kaum eine Rolle.
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