verfaßt von DUMIAU, 31.12.2023, 19:40:14
> Nützt nur nichts wenn so ein Chaot über 1,6 Promille hat. Dann gilt er
> nach wie vor als nicht unzurechnungsfähig. Also wieder
> Freifahrtschein.
Eigentlich nicht, verminderte Schuldfähigkeit ist zwischen 2,0 und 2,9‰ möglich, Schuldunfähig ist man ab 3‰, bei Tötungsdelikten kann das auf 3,3‰ angehoben werden.
Bei 1,6‰ könnte man eine MPU anregen, denn mit einem solchen Pegel mit Feuerwerk unverantwortlich umgehen könnte Zweifel aufkommen lassen das diese Person geeignet ist ein Kfz zu führen.
Aber da von den Chaoten letztes Jahr nicht einer bestraft wurde wird das dieses Jahr kaum anders ausgehen, vor allem nicht in Berlin wo eh die Clans das Sagen bezüglich der Justiz haben
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