Tiller schrieb am 17.January.2018, 09:51:02 in der Kategorie ot.haushalt
Restwert von der Kfz-Versicherung
Moin,
> Da mein Fahrzeug ein alter VW Golf (Baujahr 1998) ist und er schon > Gebrauchspuren aus der Vergangenheit hat, hat der Sachverständige der > Versicherung folgendes festgestellt: > Reparaturkosten = 1.071 Euro; Abzug für Vor/Altschäden = 500 Euro. Es > verbleiben 476 Euro als "Gesamtbetrag". Warum es nicht 571 Euro (1071 Euro > - 500 Euro) sind, konnte ich nicht nachvollziehen.
Das hat was mit der Umsatzsteuer zu tun.
Reparaturkosten = Brutto
Wiederbeschaffung = netto
Falls Du Dein Fahrzeug nicht reparieren würdest, fiel die in den Reparaturkosten enthaltene Umsatzsteuer ja nicht an (die Leistung wurde ja nicht erbracht). Daher erhälst Du dann nur den Restwert, als würdest Du ihn nicht reparieren.
476 zzgl. 19% = 566 (woher jetzt die 5 Differenz kommen, kann ich hier nicht nachvollziehen. Rundung o.ä.