> Wobei auch der jetzige Paragraf wieder nicht ganz stimmig ist. Streng
> genommen steht in dem von dir verlinkten Gesetzestext nämlich: Entweder
> wenn der Verkehr stockt, oder aber wenn er still steht. Das scheint aber
> auch nicht sinnvoll zu sein, denn erstens könnte man sich fragen, wie der
> Verkehr ganz plötzlich zum Stillstand kommen kann, ohne vorher zu
> stocken, und zweitens lässt sich bei stehendem Verkehr normalerweise
> schon keine Rettungsgasse mehr bilden.
Ich verstehe das so und sehe da keine Unstimmigkeiten: "Bei Geschwindigkeiten zw. 0 und 5 km/h ist eine Rettungsgasse zu bilden."
Aber warum soll der Gesetzgeber das einfach ausdrücken, wenn es auch umständlich geht?