> Ich weiß jetzt nicht genau, worauf Du hinaus willst.
Panograf liefert selten aufhellenden Kontext zu seinen Fragen. Ich vermute, es geht um
so etwas. "Einfach" ist das allerdings nicht zu beantworten, ob bei Kameras im öffentlichen Raum der
§ 23 KunstUrhG herangezogen werden kann. In
diesem PDF steht entsprechendes dazu, Seite 2 und 3, das ist sicherlich in jedem einzelnen Fall separat zu bewerten.