> Gebt
> Gas...
Bei Geldstrafen in Strafprozessen gibt es das bei uns doch auch - das Strafmaß setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und der einkommensabhängigen Höhe des Tagessatzes zusammen.
Die Anzahl der Tagessätze hat dann Auswirkungen wie "Gilt der Bestrafte als Vorbestraft" usw.
Wenn bei uns ein Hartz-4-Empfänger und ein Top-Manager beide den gleichen Verkehrsverstoß begehen, bekommen beide dasselbe Ordnungs-/Bußgeld aufgebrummt. Nur daß es den Top-Manager kaum kratzt, während es für den Hartz-4-Empfänger sehr hart ist.
Ich finde das finnische Modell nicht schlecht.